a.) Pauschale Verträge

Anfertigung von Verträgen zum Arbeits- und Brandschutz auf Grundlage des XCIII.Gesetzes über den Arbeitsschutz von 1993 und dessen Modifikation von 1997, und der 5/1993. (XII.26.) MüM. Anordnung und deren einschlägige Modifikation 20/1997. (XII.19.) der MüM. Anordnung über der Arbeitssicherheit, und des XXXI. Gesetzes von 1996, und die Anordnung von 35/1996. (XII.29.) über den Brandschutz, und damit in Verbindung stehende Aufgaben.


b.) Bestimmung der Tätigkeiten des Arbeitgebers im Bereich von Brand- und Arbeitschutz bzw. der Ausgestaltung seines Sicherheitssystems.

Besorgen der fachamtlichen Genehmigungen für Tätigkeits- und Niederlassungshandlungen in den Fachgebiete:
- Umweltschutz,
- Brandschutz,
- Arbeitsgesundheit.

c.) Überprüfung der Arbeitsprozesse auf Grundlage des Arbeitschutzgesetzes und der Arbeitsgesundheitsverordnung.

- Fachtätigkeit der Arbeitsgesundheit.
- Fachtätigkeit des Arbeitsschutzes
a.) arbeitsschutzmäßige Überprüfung von Start und Ablauf neuer Arbeitsprozesse.
b.) Überprüfung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes vor Beginn des Arbeitsprozesses.
c.) Erarbeitung von Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
d.) Untersuchung von unverzüglich meldepflichtigen schweren oder Massenunfällen
e.) Außerplanmäßige Überprüfung von Maschinen bzw. Anlagen.
f.) Erarbeitung von Risikoanalysen

d.) Fachliche Vertretung der Auftraggeber bei Verhandlungen zu Schadenersatzforderungen

Fachvertretung der Auftraggeber oder der Arbeitsgeber bei Verhandlungen von Arbeits- und Betriebsunfällen.

e.) Erarbeitung komplexer Risikoanalysen zu Fragen des Arbeitsschutzes und des Arbeitsgesundheitsschutzes.

Risikoanalysen, die im Arbeitsprozess mit dem Komplex Mensch-Maschine-Umwelt zu-sammenhängen und deren jährliche Überprüfungen auf Bestellung bzw. Wunsch der Auf-traggeber sowie Messungen ausgewählter Risikofaktoren.